Mit einem Geschenk hinterlassen Sie Ihr persönliches Zeichen in Gedenken an Alice Ellen Kessler-Zwillinge. Veredeln Sie jetzt für 2,99 Euro diese Gedenkseite durch ein Geschenk in Ihrem Namen.
Gedenkkerzen
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Die Kessler-Zwillinge, Alice und Ellen, wurden kürzlich
in aller Stille und ohne öffentliche Trauerfeier beigesetzt. Die Beisetzung fand gemäß ihrem Wunsch im Familiengrab statt.
Ihre Beisetzung im Familiengrab entsprach ihrem Wunsch, gemeinsam in derselben Urne wie ihre Mutter beigesetzt zu werden.
Details zum genauen Datum der Beisetzung sind nicht öffentlich bekannt, da die Zeremonie im privaten Rahmen ohne Gäste stattfand.
Ich bin mit den beiden aufgewachsen und es macht mich traurig das sie von uns gegangen sind.
Jedwede Entität, sich suizidierend, ist ein Meisterwerk der eigenen Ausrottung, siehe Corinna Dorothee Heinzelmann,
15.09.1975
04.06.2012
Hamburg
München
Allgäu
NU
Regensburg
Carolin Reiber erhält Paket von Kessler-Zwillingen
Wie die "AZ" berichtet, bekam die langjährige Freundin und Nachbarin der Zwillinge, Fernsehmoderatorin Carolin Reiber, kurz vor deren Tod ein Päckchen mit dem Hinweis "Erst am 18. November öffnen". In telefonischem Beisein der Redaktion öffnete Reiber das Paket jedoch schon früher – und entdeckte darin "wunderschöne Schmuckstücke, die ich immer an ihnen bewundert hatte, teils mit Jadesteinen. Alice und Ellen haben sie mir wohl vererbt".
Mit dem "Merkur" sprach Reiber auch über das Geschenk, das mit einem Brief verschickt wurde. Trotz Betroffenheit über den Tod sagt sie "für Ellen und Alice war es gut, also muss ich es akzeptieren".
Ihr kamt zusammen
Ihr habt Euer ganzes Leben zusammen verbracht
Ihr habt die Menschheit Entertained
Jetzt habt Ihr diese Welt auch gemeinsam verlassen.
Ihr kamt zusammen
Ihr habt Euer ganzes Leben zusammen verbracht
Ihr habt die Menschheit Entertained
Jetzt hant Ihr diese Welt auch gemeinsam verlassen.
Polizei wurde informiert
Jetzt sind die Zwillinge tot! Nach BILD-Informationen wurde die Kriminalpolizei am Montagmittag darüber in Kenntnis gesetzt, dass die 89-Jährigen „begleitete Sterbehilfe“ in Anspruch genommen hätten.
In Deutschland ist „begleitete Sterbehilfe“ unter bestimmten Aspekten erlaubt: Die Person muss u. a. „eigenverantwortlich und aus freiem Willen handeln“. Sie muss volljährig und geschäftsfähig sein. Helfer dürfen die tödliche Handlung nicht selbst ausführen – das wäre „aktive Sterbehilfe“, die verboten ist.
Unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen. Das Redaktionsteam.


