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Von begleitete Sterbehilfe 17.11.2025 um 17:22 Uhr | melden
Polizei wurde informiert
Jetzt sind die Zwillinge tot! Nach BILD-Informationen wurde die Kriminalpolizei am Montagmittag darüber in Kenntnis gesetzt, dass die 89-Jährigen „begleitete Sterbehilfe“ in Anspruch genommen hätten.
In Deutschland ist „begleitete Sterbehilfe“ unter bestimmten Aspekten erlaubt: Die Person muss u. a. „eigenverantwortlich und aus freiem Willen handeln“. Sie muss volljährig und geschäftsfähig sein. Helfer dürfen die tödliche Handlung nicht selbst ausführen – das wäre „aktive Sterbehilfe“, die verboten ist.





