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Von Strafakte 26.01.2025 um 13:39 Uhr | melden
Enamullah Omarzai
November 2022: Eingereist ist Enamullah O. wohl im November 2022 über die Balkanroute.
4. März 2023: O. wird erstmals straffällig.
18. Januar 2024: Das Amtsgericht bestätigte weiter eine polizeiliche Unterbringung in Werneck. Unklar ist, welche Tat dem vorausging. Wie der „
Mindestens einmal sei der Tatverdächtige von der Polizei mitgenommen worden, aber am nächsten Morgen bereits wieder zurückgekehrt. Ein Sprecher der Polizei Unterfranken bestätigt zwei Fälle leichter Körperverletzung und einen der schweren Körperverletzung, ohne Details zu nennen.
12. Mai 2024: Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg bestätigte zwei laufende Verfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung. Nach Informationen der „
Bild“-Zeitung schlägt O. damals unter Cannabis-Einfluss auf Polizisten in einem Revier ein. Als er daraufhin auf den Boden gebracht wurde, soll er versucht haben, die Waffe aus dem Holster einer Polizistin an sich zu reißen. Er kommt kurzzeitig in eine psychiatrische Klinik.
6. Juni 2024: Der 28-Jährige soll sich am Hauptbahnhof von Aschaffenburg vor zwei Polizisten entkleidet haben und gewalttätig geworden sein.
1. Juli 2024: Das Amtsgericht Aschaffenburg bestätigte einen weiteren, ebenfalls mit einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen geahndeten Strafbefehl wegen „versuchten Betrugs mittels falschen Fahrscheins“ vom 12. Februar 2024, der nun wirksam wird.
2. August 2024: O. randaliert erneut in Alzenau vor der Asyl-Unterkunft, beschädigt ein Auto und wird gewalttätig. Kurzzeitig kommt er wieder in die Psychiatrie. Am Amtsgericht ist ein Verfahren zu dem Fall anhängig.
29. August 2024: Eine Anwohnerin aus der Ukraine, die im ehemaligen „Hotel Bretzel“ in Alzenau untergebracht wurde, sagte der „Bild“ dass O. mehrmals gewalttätig wurde und es sogar bereits einen Vorfall mit einem Messer gab:
Der Oberstaatsanwalt Marco Schmidt sagte der Zeitung: „Der von einer Zeugin heute geschilderte Vorfall, bei dem eine weitere Bewohnerin der Flüchtlingsunterkunft vom Beschuldigten mit einem Messer verletzt worden sein soll, war den Ermittlungsbehörden bislang nicht bekannt. Er wird selbstverständlich Gegenstand der weiteren Ermittlungen sein.“
2. Dezember 2024: Da O. die erste Geldstrafe aus dem Januar nicht gezahlt hat, verhängt die Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen. Bis zum 1. Februar 2025 hätte er im Gefängnis sitzen müssen.
4. Dezember 2024: Das bayrische Innenministerium bestätigt dem Tagesspiegel, dass O. seine
9. Dezember: Das Amtsgericht Aschaffenburg ordnet eine Betreuung von Enamullah O. an, da der aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, seine Angelegenheit rechtlich zu besorgen. Daraufhin habe er jedoch einen Termin mit seiner Betreuerin versäumt. Weitere Kontaktaufnahmen mit ihm verliefen erfolglos.
23. Dezember 2024: O. soll seine Ersatzhaftstrafe antreten, er erscheint jedoch nicht. Dennoch erließ die Justiz keinen Vollstreckungsbefehl, obwohl sein Aufenthaltsort in der Asylunterkunft bekannt war.
22. Januar 2025: Wird gegen ihn ein Verfahren wegen Mordes und versuchten Mordes wegen des Messerangriffs eröffnet, bei dem ein zweijähriges Kind und ein einschreitender Passant getötet werden. Am Folgetag wird O. erneut in die Psychiatrie eingewiesen. Quelle Tagesspiegel





