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von Thomas Bardohl am 30.06.2015 - 15:16 Uhr | melden
" ANGEHÖRIGE DER OPFER SOLLEN SICH FÜR ENTSCHÄDIGUNGEN AN DEN STAAT WENDEN", so die DPA in BERLIN!
Die deutsche Lufthansa hat den Hinterbliebenen bislang eine Soforthilfe von 50.000 pro Todesopfer gezahlt. Über das weitere Vorgehen würden nun die Betroffenen und Ihre Anwälte informiert, meint ein Konzernsprecher. Zusätzlich zu den Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz sind zivilrechtliche Entschädigungen nach dem nationalem Recht der jeweiligen Opfer möglich. MEINE ERSTE FRAGE WÄRE, WIE TEUER ODER WIE HOCH IST EIN MENSCHENLEBEN IM VERKEHRSWERT?
FÜR ALLE ANGEHÖRIGEN DENKE UND MEINE ICH, DAS EIN MENSCHENLEBEN NICHT BEZAHLBAR IST UND SOMIT DIE ANGEHÖRIGEN EINEN SEHR HOHEN PREIS BEZAHLT HABEN; DER NIE WIEDER GUT ZU MACHEN IST, SCHON GARNICHT ZUR ENTSCHÄDIGUNG KOMMT. FÜR FIRMEN, WIE DER LUFTHANSA GEHT ES NUR UM ZAHLEN UND ES ZÄHLT DER EIGENTLICHE MENSCH NICHT;SEIN LEBEN UNGEWOLLT LASSEN MUSSTE. DAFÜR GIBT ES WEDER GELD NOCH WORTE!




