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Von Veronika Maaß 04.01.2016 um 14:03 Uhr | melden
Wenn dein Kind stirbt, bekommst du lebenslänglich, ohne jemals etwas verbrochen zu haben,
ohne Aussicht auf Begnadigung, ohne Freigang, ohne Hafterleichterung,
lebenslänglich trauern, lebenslänglich unstillbare Sehnsucht,
lebenslänglich Tränen , lebenslänglich quälende Fragen nach dem "WARUM",
lebenslänglich unter Unverständnis der Mitmenschen leiden,
der Zukunft beraubt,
irgendwann richtest du dich ein in deinem Gefängnis, manchmal fühlst du dich sogar wohl, du denkst, du hast dich befreit,
doch dann ist da ein Lied, ein Duft, ein Wort, ein Mensch, der deinem Kind ähnlich sieht und es wird dir wieder klar,
du hast lebenslänglich, ohne jemals etwas verbrochen zu haben.