Brokstedt Opfer Messerattacke

Brokstedt
Opfer Messerattacke


24616 Brokstedt SH IZ
-
25.01.2023
Zug Kiel Hamburg Hbf RE70

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ZurückAus dem Kondolenzbuch: ebenslangen Haftstrafe verurteilt

von Haftstrafe verurteilt am 15.05.2024 - 21:07 Uhr | melden

Mit einem Küchenmesser ging er in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein unvermittelt auf Fahrgäste los, zwei Menschen starben. Nun ist Ibrahim A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
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Im Prozess um die tödliche Messerattacke im schleswig-holsteinischen Brokstedt hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten Ibrahim A. wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige im Januar 2023 in einem Regionalzug zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat. Zudem stellte die Große Strafkammer am Mittwoch die Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

Ibrahim A. hatte am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Regionalzug auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg ein Küchenmesser gezogen und damit unvermittelt Fahrgäste angegriffen. Eine 17-Jährige und ihr 19 Jahre alter Freund starben. Vier weitere Fahrgäste wurden schwer verletzt. Der Täter wurde schließlich von Fahrgästen überwältigt. Die Tat sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen.

Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Große Strafkammer damit dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister. Der Professor hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose. „Ich sehe keine Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit“, hatte er gesagt. Auch liege keine Aufhebung der Steuerungsfähigkeit vor.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Strafforderung von Staatsanwältin Janina Seyfert. Verteidiger Björn Seelbach hatte dagegen für die Unterbringung seines Mandanten in der forensischen Psychiatrie plädiert. Für den Fall, dass die Strafkammer keine eingeschränkte Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit sehe, hatte er eine Verurteilung zu zehn Jahren wegen Totschlags und schwerer oder gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Haftstrafe verurteilt
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