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Von Anne B 28.05.2026 um 13:39 Uhr | melden
Koblenz (Rheinland-Pfalz) – Ein Kind wird in eine Falle gelockt und mit mehr als 70 Messerstichen getötet. Von zwei Mädchen, die zur Tatzeit selbst erst 12 und 13 Jahre alt waren. Der Mord an Luise (12) schockierte vor drei Jahren Deutschland. Da die Täterinnen so jung waren, dass sie keine Gefängnisstrafe fürchten mussten, klagten Luises Eltern auf Schmerzensgeld. Jetzt fiel das Urteil.
Richter Martin Junker gab der Klage der Familie am Donnerstag im kurz nach 12.30 Uhr im Landgericht Koblenz (Rheinland-Pfalz) statt. Die Hinterbliebenen der Schülerin bekommen 125.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu 15.000 Euro Beerdigungs- und 4000 Euro Anwaltskosten. Junker in der Urteilsbegründung: „Das Schmerzensgeld soll den Betroffenen Ausgleich für erlittenes Leiden geben und darüber hinaus spielt die Genugtuungsfunktion hier eine Rolle. Es war eine heimtückische Mordtat aus niedrigen Beweggründen, die die Kammer fassungslos macht.“
Ruhe in Frieden





