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Erbschein

erbschein

Wenn ein Mensch verstorben ist, müssen die Hinterbliebenen oft ganz praktische Probleme bewältigen, die sich urplötzlich stellen. War die verstorbene Person zum Beispiel selbstständig oder als Unternehmer tätig, muss das Geschäft von den Hinterbliebenen vielleicht sofort weiter geführt werden, damit es nicht zu einem wirtschaftlichen Einbruch kommt. Dazu benötigen diese aber eventuell sofortigen Zugriff auf Bankkonten oder die Berechtigung, die Rechtsgeschäfte des Verstorbenen fort zu führen.

Dies ist aber nicht so ohne Weiteres möglich. Keine Bank wird den Zugriff auf ein Konto erlauben, ohne dass sie eine rechtsgültige Bestätigung der Berechtigung dazu hat. Die Vorlage eines Testamentes reicht dazu allein auch nicht aus, für diesen Zugriff ist eine amtliche Bescheinigung des Nachlassgerichtes notwendig, dass die Person auch wirklich der gesetzmäßige Erbe ist. Dieses Dokument bezeichnet man mit dem Begriff des Erbscheins.

Antragsteller für einen Erbschein

Verschiedene Personen können einen Erbschein beantragen, um seine Beweiskraft bei notwendigen Rechtsgeschäften zu nutzen.

• Ein Alleinerbe kann diesen Antrag stellen, wenn er oder sie schnellen Zugriff auf Teile des Vermögens benötigt, eine Kündigung von Verträgen vornehmen möchte oder behördliche Angelegenheiten im Namen der verstorbenen Person regeln muss.

• Mehrere Erben können gemeinsam einen Antrag auf einen Erbschein stellen, wenn sie alle zu den berechtigten Erben gehören. Ein solcher Erbschein wird dann Teilerbschein genannt.

• Auch ein Testamentsvollstrecker oder ein Nachlassverwalter kann einen Erbschein beantragen, wenn dieses zum Beispiel zur Feststellung der genauen Höhe des Nachlasses oder zu seiner Abwicklung den Zugriff auf Daten und Vermögenswerte erfordert.

• Der gesetzliche Betreuer eines Erben hat gleichfalls das Recht, einen Erbschein zu beantragen. So ein Betreuer kann zum Beispiel im Krankheitsfall (zum Beispiel eine psychische Erkrankung) eingesetzt werden, wenn die Behörden der Meinung sind, die betreffende Person sein nicht im Stande, selbstständig Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

Vorgehensweise bei der Beantragung eines Erbscheins

Da der Erbschein nicht immer in allen Fällen erforderlich ist, wird er nicht automatisch ausgestellt, sondern muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden. Dafür müssen bestimmte Dokumente beigebracht werden.

Ist ein gültiges Testament vorhanden, so dient dieses als Beweis dazu, dass der Antragsteller ein rechtmäßiger Erbe ist. Liegt ein solches Testament jedoch nicht vor, so muss der Antragsteller nachweisen, dass er ein gesetzlicher Erbe ist. Dazu benötigt er verschiedene Dokumente, so zum Beispiel die Sterbeurkunde des verstorbenen Menschen sowie Heirats- oder Geburtsurkunden.

Ein Erbschein ist kostenpflichtig und orientiert sich bei der Höhe dieser Kosten unter anderem an der Höhe des Nachlasses sowie der jeweiligen behördlichen Kostenordnung. Daher ist es sinnvoll, sich vor der Stellung des Antrages bei dem zuständigen Nachlassgericht zu erkundigen, welche Dokumente und Formulare im Einzelnen benötigt werden. So vermeidet man, dass der Antrag wegen eines Fehlers abgelehnt wird und man die Kosten völlig umsonst bezahlt hat.

Einsatzbereiche eines Erbscheins

Zum einen dient der Erbschein dazu, zeitnah die Bankgeschäfte eines verstorbenen Menschen weiter zu führen. Das kann den Zugriff auf Bankkonten oder Sparguthaben bedeuten, aber auch den Verkauf von Aktien und Wertpapieren. So kann unter Umständen je nach der aktuellen Marktlage ein größerer Verlust verhindert werden, was im Sinne aller Erben ist.

Auch das Abschließen oder Kündigen von Verträgen kann ein wichtiger Einsatzbereich sein, in dem man einen Erbschein benötigt. Vielleicht soll ein Mietvertrag gekündigt werden, oder es muss eine Versicherung aufgelöst werden. Auch Verträge im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Verstorbenen benötigen unter Umständen zu ihrer Fortführung oder Beendigung den Nachweis, dass der Erbe als Rechtsnachfolger dazu berechtigt ist.

Behörden verlangen ebenfalls einen Erbschein, wenn kein Erbvertrag oder Testament vorliegt. Daher braucht man dieses Dokument zwingend, wenn man zum Beispiel den Grundbucheintrag einer geerbten Immobilie ändern lassen möchte oder muss.

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