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Sterbehilfe mit Palliativ-Medizin - Sterbebegleitung im Hospiz

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Die Hilfe der Palliativ-Medizin kann für viele Menschen segensreich sein. Allerdings nur, wenn die Abschiedszeit des Lebens einige Wochen oder Monate dauert. Doch leider gilt dies für einen nicht unerheblichen Anteil von Schwerkranken (grob geschätzt bis zu 300.000 Menschen) leider nicht. Die politische Lösung derzeit tritt Familien mit einem sehr langen Leidensweg, mit einem solchen Argument entgegen. Dies sollte sich verbieten, denn in deren Ohren klingt dies, als wollte man sie verhöhnen. Auch wenn es sich hierbei „nur“ um einen kleinen Bevölkerungsanteil handelt, jedes Einzelschicksal sollte wichtig und ernst genommen werden. Es dürfte jedem noch so emphatischen Außenstehenden schwerfallen, sich in eine derartige Situation auch nur ansatzweise hinein zu versetzen. Im Gegenteil, zur Sterbehilfe als gesunder sowie nicht-betroffener Mensch noch Straf-Gesetze beschließen zu wollen, das ist im Prinzip anmaßend.

Das Grundgesetz sagt hierzu: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Passt es dazu, dass Kranke an Maschinen, Schläuchen oder mit künstlicher Ernährung gezwungen sind dahinzuvegetieren? Geht dies alles tatsächlich noch konform mit dem Grundgesetz zur Menschenwürde?

Was bedeutet der Begriff Palliativmedizin?

Unter dem Begriff der Pallitaivmedizin (= lat. pallium „Mantel“) versteht man auch ein ummantelndes Behandlungskonzept. Die Behandlung ist nicht auf eine Heilung ausgerichtet, sondern auf eine Linderung der Leiden beim Sterben. Das Konzept ist maßgeschneidert für Patienten mit lebensbedrohenden Erkrankungen im letzten Stadium. Es werden hierdurch bei einer unheilbaren Erkrankung die Symptome bestmöglich gelindert. Es wird ein individueller Betreuungsplan bei der Aufnahme der Patienten erstellt. Dieser besteht aus medizinischen und psychosozialen Hilfen. Die Palliativ-Teams arbeiten multiprofessionell, im Bemühen den letzten Weg miteinander zu gehen.

Aufnahmebedingungen zur Palliativversorgung

In der Regel ist die erwartete Lebenszeit eines Menschen durch eine schwere Krankheit nur noch sehr kurz. Zudem wird durch das Leiden unter starken Symptomen (Schmerzen, Verdauungsbeschwerden, Atemnot) eine häusliche Versorgung erschwert bis unmöglich. Patienten können also für einen begrenzten Zeitraum die Versorgung auf einer Palliativstation in Anspruch nehmen.

Patienten können im Regelfall nicht akut, sondern aufgrund vorheriger Anmeldung aufgenommen werden. Die meisten Palliativstationen sind ständig belegt und haben sogar noch lange Wartelisten. Wird ein Platz frei, werden Betroffene benachrichtigt und der Einzug wird möglich. Die Unterbringung von Palliativ-Patienten in Einzelzimmern ist üblich. Es wird zudem auf eine wohnliche Gestaltung des „letzten“ Zimmers geachtet. Palliativ-Stationen bieten zudem einen Aufenthaltsbereich mit Gemeinschaftsküche für Angehörige, auch für gemeinsame Aktivitäten, an. Auch Angehörige können für eine Rundum-Versorgung auf der Station, je nach Wunsch und Möglichkeit, untergebracht werden.

Kosten für die Palliativersorgung

Normalerweise übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Aufenthaltes einer palliativmedizinischen Versorgung Betroffener im Krankenhaus. Der übliche Eigenanteil bei Unterbringung im Krankenhaus muss selbst getragen werden.

Den entstehenden Rechnungsbetrag für die Zusatzunterbringung der Angehörigen übernimmt die Krankenkasse nicht. Dieser Betrag müsste von der jeweiligen Zusatz-Person selbst bezahlt werden.

Wo finde ich eine Palliativstation?

Diese sind in den Krankenhäusern angesiedelt und dieses Angebot wird stetig erweitert. Diese können die stationäre Aufnahme auf einer Palliativstation anbieten. Die Verlegung von anderen Stationen auf eine Palliativstation kann erfolgen, wenn man mit der entsprechenden Einrichtung im Krankenhaus Kontakt aufnimmt. Häufig muss man sich auch auf eine Warteliste setzen lassen.

Für weitere Informationen:

Deutscher Hospiz- und Palliativ Verband e.V.
Tel: 030 - 8200758-0
Mail: info@dhpv.de
Internet: www.dhpv.de

Übrigens: Nach der Medikamenten-Einstellung durch eine Palliativstation könnte eine palliative Pflege auch zu Hause weitergeführt werden. Man sollte sich hierzu mit dem behandelnden Arzt, der sich mit dem ambulanten Palliativ-Dienst vernetzt, in Verbindung setzen. Dieser wird die häusliche palliative Pflege in aller Regel gerne begleiten.

Unterschiede zwischen Palliativstationen und Hospiz

Der größte Unterschied besteht darin, dass die Verweildauer auf einer Krankenhaus- Palliativstation zeitlich sehr begrenzt ist. Die durchschnittlich vorgesehene Aufenthaltsdauer liegt bei zwei Wochen. Die Patienten sollen in dieser Zeit medikamentös optimal eingestellt werden. Nachfolgend wäre eine weitere Versorgung, ebenfalls natürlich palliativ, zu Hause oder in einem Hospiz möglich.

Ein Hospiz hingegen kennt keine zeitliche Begrenzung, denn die Bewohner sollen bis zum Ende begleitet werden. Gleichwohl kann man dort keine Kranken unterbringen, deren Leben zwar ausgenommen schwer geworden ist, die jedoch noch eine Lebenserwartung von mehreren Jahren haben. Wer soll das finanzieren? Für unsere Huntington-Kranken ist von dieser Bewegung also keine großartige Hilfe zu erwarten.

Sterbebegleitung im Hospiz - Dauer - Kosten - Hilfsleistungen

In Deutschland wurde das erste stationäre Hospiz 1986 in Aachen eröffnet. Weitere Hospize folgten, die auf Initiative von Vereinen, Kirchen oder Bürgerinitiativen gegründet wurden. Diese Spezialabteilungen umsorgen seitdem sterbende Menschen. Stets sind interdisziplinäre Teams im Einsatz, die mit dieser Arbeit schon Erfahrungen sammeln konnten. Anfänglich wurden diese fast ausschließlich über Spenden finanziert und von Ehrenamtlichen geführt. Erst zehn Jahre später, nämlich 1996 wurde im Deutschen Bundestag eine gesetzliche Grundlage hierzu geschaffen. Seitdem können die Hospize nun zum Großteil durch die Pflegekassen finanziert werden. Auch die Bundesärztekammer und die Deutsche Gesellschaft für Palliativ-Medizin erarbeiteten eine Charta für die Betreuung schwer kranker und bald sterbender Menschen. Diese Ärzte-Charta wurde 2010 verabschiedet.

Wer kann im Hospiz begleitet werden?

Es werden Menschen aufgenommen, die in ihrem letzten Lebensabschnitt versorgt werden müssen. Sie werden in diesen Einrichtungen auch palliativ versorgt und somit sanft in den Tod begleitet. Auf eine Heilung sind diese Behandlungen nicht mehr ausgelegt. Es soll hier vielmehr ein menschen- und würdevoller Abschied ermöglicht werden. Dabei stehen nicht nur die todkranken Menschen, sondern auch deren Angehörige im Mittelpunkt. Sie bekommen nicht nur schmerzlindernde Therapien sondern auch die bestmögliche medizinische Versorgung und Hilfen bei Fragen und Nöten. Sie will der Familie noch ruhige Stunden zum Abschied nehmen ermöglichen. Angehörige werden auch dabei unterstützt, selbst mit dem nahenden Tod fertig zu werden. Deshalb bieten Hospize und auch palliative Einrichtungen zumeist Übernachtungsmöglichkeiten an. Prinzipiell ist dies eine Hilfe, die man nur befürworten kann.

Der Aufenthalt in einem Hospiz ist nur dann möglich, wenn der Patient unheilbar krank ist und nur noch eine sehr geringe Lebenserwartung hat. Eine Behandlung im Krankenhaus ist nicht mehr möglich, und ein Arzt muss bestätigen, dass die Hospiz-Einweisung notwendig ist. Kann der Sterbende zu Hause noch angemessen versorgt werden, dann wird es vermutlich nicht so einfach sein, ihn in einem Hospiz unterzubringen. Bei sehr langen Sterbephasen ist es nicht so einfach bis sogar unmöglich, einen langjährigen Platz zu finden, denn darauf ist diese Hilfe nicht ausgelegt.

Finanzierung der Hospize

Seit 2009 ist die Hilfe bei einem Hospiz-Aufenthalt kostenfrei. Dies ist für erwachsene wie für minderjährige Sterbende gleich geregelt. Zu 90 % werden diese von der Pflegekasse und zusätzlich über Spenden finanziert. Detaillierte Informationen in einer Notsituation erhalten Betroffene bei der Kranken- und Pflegekasse. Die verschiedenen Hospize stehen genauso unbürokratisch und kompetent an der Seite der Pflegefamilie. Sämtliche Stellen helfen, wenn es um die Organisation oder die Kostenfragen geht.

Hospiz in Deutschland finden

Im Wegweiser der deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin sind sehr viele Adressen zu finden:

► www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Neue Einrichtungen werden hier regelmäßig aktualisiert und veröffentlicht. Alle Einrichtungen, die Mitglied im Deutschen Hospiz- und Palliativ Verband oder in einem Landesverband sind, wären durch das Logo des jeweiligen Verbandes zu erkennen. Hier können Betroffene alle Kontaktstellen zu einer Einrichtung in Wohnort-Nähe finden.

Weitere Informationen zur Sterbehilfe:

► www.trauer.de/sterbehilfe

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Angelika Schmid Über die Autorin Angelika Schmid

Mutter, Tochter, Schwester, Ehefrau, Freundin, Autorin und nicht zuletzt auch einfach nur Frau.

info@angelikaschmid.com
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