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Benachrichtigungsliste

benachrichtigungsliste

In einem Todesfall brauchen die Hinterbliebenen oft in kürzester Zeit Zugriff auf Informationen, die sie bisher möglicherweise nicht hatten. Das kann der Zugang zu einem Onlineaccount sein, zu einem Schließfach oder auch zu einem Adressverzeichnis, dem man die Namen und Adressen von Freunden und Bekannten des verstobenen Menschen entnehmen kann. Oft liegen diese Daten jedoch nicht vor oder aber es fehlt der Zugriff auf sie.

Die Benachrichtigungsliste als Vorsorgemaßnahme

Gerade wenn ein Mensch überraschend verstirbt, kann es für die Hinterbliebenen sehr schwer oder fast unmöglich werden, rechtzeitig all seine Freunde, Kollegen und Bekannten zu informieren und von dem Todesfall und dem Termin der Bestattung in Kenntnis zu setzen. Gerade Menschen mit einem breit gestreuten Interessensspektrum kennen oft Personen, von denen ihre Angehörigen gar nichts wissen. Auch Onlinebekanntschaften können so wichtig geworden sein, dass man sie eigentlich gerne informieren würde – wenn man von ihnen wüsste und Zugang zu dem entsprechenden Account hätte.

Viel Menschen führen zudem ihr Adressbuch mittlerweile elektronisch, aber das Gerät, auf dem es sich befindet, ist oft mit einem Passwort geschützt, welches die Angehörigen nicht kennen; deshalb können sie nicht darauf zugreifen.

Daher ist es eine erwägenswerte Maßnahme, noch zu Lebzeiten eine sogenannte Benachrichtigungsliste anzulegen und gut zugänglich aufzubewahren. In dieser Liste kann man alle Personen und Institutionen erfassen, die im Todesfall eine Nachricht erhalten sollen. Dabei sollte man auf jeden Fall alle notwendigen Angaben machen, wie man die Person erreichen kann.

In den modernen Zeiten ist das oft nicht mehr nur die klassische Briefpost, sondern vielleicht eine Emailadresse oder eine Privatnachricht in einem Forum. Daher sollten auch Informationen über Webseiten, den Account und seine Zugangsdaten sowie die entsprechenden Benutzernamen in der Benachrichtigungsliste stehen, damit auch mit den Internetkontakten ein Austausch stattfinden kann.

Des Weiteren sind nähere Angaben zu den aufgelisteten Personen für die Hinterbliebenen sehr hilfreich. Wie eng war die Beziehung, wer soll wie eingeladen oder nur benachrichtigt werden, war die Beziehung eher formell und geschäftlich oder privat und ungezwungen? All diese Informationen helfen den Angehörigen, die Trauerfeier so zu organisieren, dass sie im Sinne des verstorbenen Menschen abgehalten werden kann.

Wenn man in die Benachrichtigungsliste sensible Daten wie den Zugang und das Passwort zu einem Internetaccount festhält, kann man die Liste zusammen mit anderen Dokumenten wie dem Testament, einer Patientenverfügung oder einer Bestattungsverfügung auch bei einem Notar hinterlegen, bei dem die Daten bis zum Eintritt des Todesfalls sicher und geschützt sind. Oder man übergibt das Dokument einer Person, der man absolutes Vertrauen schenken kann.

Vorgehensweise ohne Benachrichtigungsliste

Wenn der verstorbene Mensch selbst keine Benachrichtigungsliste erstellt hat, müssen die Angehörigen diese Aufgabe selbst bewältigen. Dabei sollten sie alle zugänglichen Informationen nutzen und eventuell auch Freunde oder Bekannte des Verstorbenen befragen, die vielleicht über nähere Informationen verfügen.

Wenn der verstorbene Mensch zum Beispiel Mitglied in einem Club oder einem Forum im Internet war und man kennt ein weiteres Mitglied dieses Kreises, so hat diese Person wahrscheinlich Zugriff auf weiterführende Informationen und kann die Menschen ausfindig machen, die benachrichtigt oder eingeladen werden sollten. Heutzutage kann man sogar ein Posting auf einer der sozialen Plattformen nutzen, um Personen um Hilfe und Informationen zu bitten – gerade dann, wenn ein junger Mensch verstorben ist, der sich dort rege betätigt hat, kann dies sehr hilfreich sein.

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