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Muslimische Bestattung

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Die Vorschriften, die für eine muslimische Bestattung gelten, lassen sich zum Teil aus der Historie und dem Lebensraum des Islam her leiten. Wüsten- und Nomadenvölker, die in einsamen Gebieten umher zogen, kannten keine Friedhöfe, aufwändig gestaltete Gräber, die intensiver Pflege bedurften und Särge aus Holz, das in diesen Regionen gar nicht zur Verfügung stand. Und ein verstorbener Mensch musste aufgrund der herrschenden Temperaturen sehr schnell bestattet werden; möglichst noch am selben Tag.

So scheinen die recht pragmatischen Vorschriften für eine muslimische Bestattung ihre Wurzeln in den damaligen überwiegenden Lebensumständen zu haben. Sie gelten aber bis heute, was zu einigen Konflikten mit der deutschen Gesetzgebung geführt hat. Diese ist allerdings im Sinne der Integration derzeit in einem Wandel begriffen, um auch der muslimischen Bevölkerung der BRD eine Bestattung gemäß ihren religiösen Vorschriften zu ermöglichen.

Bestattungsvorschriften im Islam

Der Islam schreibt vor, dass der verstorbene Mensch noch am selben Tag zur letzten Ruhe gebettet wird. Diese Vorschrift hängt sicher mit den klimatischen Bedingungen in Wüstenregionen zusammen, unter denen eine schnelle Bestattung zwingend notwendig war. Die deutschen Bestattungsgesetze schreiben allerdings eine Frist von 48 Stunden vor, was mit der islamischen Vorstellung kollidiert.

Die Bestattung ohne Sarg – der Leichnam wird nur in ein Leintuch gewickelt – verstößt ebenfalls gegen die Gesetzgebung in der BRD. Denn hier herrscht Sargpflicht; selbst wenn ein Leichnam verbrannt wird, muss dies in einem Sarg geschehen.

Eine islamische Bestattung darf nur in jungfräulicher Erde vorgenommen werden, in der noch kein anderer Mensch bestattet wurde. Zudem muss diese Grabfläche eigentlich für ewige Zeiten bestehen bleiben. Dies widerspricht der aktuellen Praxis, bei der Liegezeiten von zwanzig bis dreißig Jahren vorgesehen werden, nach denen die Grabstelle anderweitig genutzt werden kann.

Die Ausrichtung des Toten nach Mekka ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt bei muslimischen Bestattungen. Dies ist auf einem Friedhof mit starren Reihengräbern natürlich nicht möglich, so dass es auch hier einen Konflikt gibt.

Aktuelle rechtliche Lage für muslimische Bestattungen

Bis vor recht kurzer Zeit haben sich die Friedhofsträger an die Gesetzgebung halten müssen. Das bedeutete, dass muslimische Bestattungen gemäß den religiösen Vorschriften in der BRD im Grunde genommen nicht möglich waren. Viele gläubige Familien haben sich deshalb dazu entschieden, den Verstorbenen noch am Todestag in ihr Heimatland auszufliegen, damit eine korrekte Bestattung dort vorgenommen werden konnte.

Im Zuge der Bemühungen um die Integration anderer Kulturen wurden für die strengen deutschen Vorschriften sukzessive Ausnahmen möglich gemacht. So haben mittlerweile etliche Friedhöfe ein spezielles islamisches Gräberfeld, welches die Einhaltung der muslimischen Vorschriften ermöglicht. So ist auf Antrag die Bestattung ohne Sarg nur im Leintuch möglich, und die Friedhöfe garantieren, dass das muslimische Grabfeld nicht umgewidmet wird und dort eine andere Nutzung statt finden kann.

Andere Vorschriften, wie die Bereitstellung geeigneter Baulichkeiten für die rituelle Waschung der verstorbenen Person, die Abwesenheit von christlichen Glaubenssymbolen und die Tatsache, dass die Gräber nicht speziell gepflegt werden, sind leichter zu überwinden. In Deutschland gibt es in der heutigen Zeit etliche Bestatter, die sich auf islamische Bestattungen spezialisiert haben. Oft sind die Bestatter selber Muslime und kennen sich deshalb mit den rituellen und religiösen Vorschriften genau aus.

So können sie sicher stellen, dass auch in der BRD den Vorschriften weitreichend genügende Bestattungen statt finden können und keine gläubigen Bürger, die in zweiter Generation hier geboren wurden, ihre Heimat verlassen müssen, um im inzwischen für sie fremden Ursprungsland korrekt beerdigt werden zu können.

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