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Feuerbestattung

feuerbestattung

Wohl kaum ein Mensch kann sich dem Zauber der lodernden Flammen entziehen. Wer hat noch nicht romantisch träumend an einem Lagefeuer gesessen oder sinnend in die Kaminflammen geblickt! Die Naturgewalt des Feuers regt zum Nachdenken an, sie spendet Wärme und Trost, aber sie ist natürlich auch eine ungezähmte und unberechenbare Kraft, der man mit Vorsicht begegnen muss.

Da das Feuer ebenso wie das Wasser seit alters her für die Menschen existenzielle Bedeutung hatte, entstanden auch schon früh Assoziationen über seine weiteren besonderen und magischen Kräfte. So schreibt man ihm auch eine spirituell reinigende Kraft zu – das war mit ein Grund, warum im Mittelalter Ketzer und Häretiker verbrannt wurden. Man glaubte, so wenigstens durch die läuternde Verbrennung ihre unsterbliche Seele retten zu können.

Das Feuer hat nichts von seiner Anziehungskraft verloren, und spielt mittlerweile bei der Bestattung von verstorbenen Menschen eine immer größer werdende Rolle. Das Verbrennen des Leichnams mit den sauberen Rückständen von etwa zwei Kilogramm Asche ist für etliche Menschen eine schönere Vorstellung als der Gedanke an den langsamen Zersetzungsprozess in der Erde. Deshalb – und nicht zuletzt auch aus Kostengründen – entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Feuerbestattung.

Ablauf einer Feuerbestattung

Der Begriff Feuerbestattung ist in so fern etwas irreführend, als mit ihr nur der eigentliche Vorgang der Kremation gemeint ist. Die Hinterbliebenen müssen anschließend noch verfügen, was mit der Asche des Verstorbenen geschehen soll. In Deutschland bedeutet dies, dass sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf einem Friedhofsgelände bestattet wird oder in der Form der Seebestattung dem Meer übergeben wird.

Grundsätzlich herrscht in Deutschland die sogenannte Sargpflicht; das bedeutet, dass auch für die Einäscherung ein Sarg mit voller Ausstattung benötigt wird. Dieser Sarg kann jedoch ein sehr einfaches und kostengünstiges Modell, sein, welches für die Bestattungsfeier mit Blumen oder einem Tuch geschmückt werden kann.

Nach der Trauerfeier wird der Sarg vom Bestatter in sein Krematorium gebracht oder von dem Betreiber eines Krematoriums abgeholt und überführt. Der letzte Fall tritt übrigens immer häufiger ein, da die Einäscherung zum Beispiel in Tschechien so viel günstiger ist, dass sich selbst die Transportkosten lohnen.

Der Sarg wird dann vor der Einäscherung noch einmal geöffnet, damit eine zweite Leichenschau vorgenommen werden kann. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Amtsarzt oder Rechtsmediziner überzeugt sich noch einmal von der Identität des Verstorbenen, kontrolliert seine ordnungsgemäße Versorgung und überprüft die Todesart, die auf dem Totenschein angegeben wurde. Erst wenn eine Bestätigung erfolgt ist, darf die Kremation beginnen.

Der Grund für diese zweite Leichenschau liegt darin, dass bei eventuell später aufkommenden Fragen oder Zweifeln keine Untersuchung mehr vorgenommen werden könnte, wie dies bei einer Erdbestattung der Fall ist. Daher möchte der Gesetzgeber sicher gehen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Nach der Leichenschau wird der Sarg in eine spezielle Verbrennungsvorrichtung gegeben, und die Einäscherung beginnt. Sie nimmt einige Zeit in Anspruch. Nachdem die Asche abgekühlt ist, wird sie gesiebt, gereinigt und von Rückständen wie Prothesen oder Zahnersatz befreit, die der Gewalt des Feuers widerstanden haben. Die gereinigte Asche wird dann in eine einfache Aschekapsel eingefüllt und steht nun zur weiteren eigentlichen Bestattung bereit.

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