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Grabkosten

grabkosten

Wenn man einen verstorbenen Angehörigen bestatten muss, hat man mittlerweile die Auswahl zwischen verschiedenen Bestattungsarten, bei denen die Grabkosten sehr unterschiedlich sein können. So gibt es Bestattungsformen, bei denen kein Grab benötigt wird – dazu zählen die Seebestattung und die Luftbestattung (nur im benachbarten Ausland möglich). Andere Bestattungsformen verlangen hingegen nach irgendeiner Form der Grabstelle, wobei diese sehr unterschiedlich ausfallen kann und auch oberirdisch möglich ist, wie bei der Bestattung einer Urne in einem Kolumbarium.

Einflussfaktoren auf die Grabkosten

Grundsätzlich versteht man unter Grabkosten die Gebühren, die an den Friedhof für die Nutzung der Grabstätte zu entrichten sind. Diese Nutzung ist üblicherweise begrenzt, ihre Dauer variiert von Friedhof zu Friedhof. Ein entscheidender Einflussfaktor auf die Grabkosten ist sicher die Größe des Grabes. Ein Familiengrab für eine Bestattung im Sarg beansprucht eine erheblich größere Fläche, als ein Einzelgrab für eine Urne, und der jeweilige Friedhof lässt die Größe des Grabes in die Berechnung seiner Gebühren mit einfließen. Für ein einzelnes Wahlgrab für einen Sarg kann man zum Beispiel mit durchschnittlich 1.000 Euro rechnen, ein vergleichbares Urnengrab kostet nur etwa 750 Euro.

Die Flexibilität bei den Optionen ist ein weiterer Kostenfaktor. So kann die Familie bei einem Wahlgrab frei unter den verfügbaren Grabstellen wählen, bei einem Reihengrab hingegen wird die Grabstelle von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Auch die Option, die Liegezeit zu verlängern, ist oft nur bei dem teureren Wahlgrab gegeben. Da manche Friedhöfe recht kurze Liegezeiten haben, weil aufgrund der Bodenbeschaffenheit der Zersetzungsprozess sehr schnell vonstatten geht, kann es für die Familie enttäuschend sein, wenn sie ihre Stätte der Erinnerung verliert, weil die Liegezeit nicht verlängert werden kann. Zwar sind die Grabkosten bei niedrigeren Ruhezeiten oft geringer, aber das wiegt in den Augen vieler Hinterbliebener nicht den Verlust der Grabstätte auf.

Die Lage des Friedhofs kann sich gleichfalls auf die Gebühren für die Grabstelle auswirken. Zum einen gibt es überregional Unterschiede, so ist im Süden Deutschlands mit höheren Grabkosten zu rechnen als im Osten. Aber auch regionale Unterschiede lassen sich feststellen – die Innenstadtlage ist auch bei Friedhöfen teurer als eine Randlage weiter draußen. Ein Vergleich der Friedhofsgebühren ist deshalb unbedingt empfehlenswert.

Zu den eigentlichen Grabkosten zählen übrigens nicht die Beisetzungskosten – viele Menschen glauben irrtümlicherweise, diese seien in den Grabkosten schon enthalten. Dies ist nicht der Fall. Die Beisetzungskosten werden für die praktische Bereitstellung des Grabes für die Beerdigung zusätzlich erhoben: das sind der Aushub, das Auskleiden mit Grün oder Matten sowie die anschließende Schließung des Grabes. Auch diese Gebühren kann man der Gebührenordnung des jeweiligen Friedhofs entnehmen.

Nachfolgende Kosten für das Grab

Bei der Auswahl der Grabstätte sollte man von vornherein auch mögliche Folgekosten berücksichtigen. Diese fallen an für die Grundbepflanzung des Grabes sowie für den Grabstein und eventuell eine Grabumrandung, wenn man sich für ein Reihen- oder Wahlgrab entschieden hat. Bei anonymen Bestattungen oder der Baumbestattung fallen hingegen keine weiteren Folgekosten an, weil die Gräber weder mit einem Grabstein versehen werden noch von den Angehörigen gepflegt werden müssen. Daher kann die Entscheidung über die Grabart auch von finanzieller Tragweite über die Anmietung hinaus sein. Denn wenn man aus irgendeinem Grund das Grab nicht selbst pflegen kann, so kann die monatliche Belastung für die bezahlte Grabpflege durchaus spürbar werden.

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