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Todesursachen

todesursachen

Das ewige Leben der Unsterblichkeit hat der Mensch noch nicht erreicht, allerdings ist die Lebenserwartung kontinuierlich gestiegen. So lag sie bei Menschen, die 1880 geboren wurden, nur bei knapp 37 Jahren. Achtzig Jahre später, im Jahr 1960, konnten sich die Menschen schon auf ein fast doppelt so langes Leben von knapp 70 Jahren freuen, und derzeit beträgt die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mannes in Deutschland gut 77 Jahre, die der Frauen liegt sogar bei ungefähr 82 Jahren.

Es gibt also immer mehr alte Menschen, und diese sterben überwiegend eines natürlichen Todes. Von den 850.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland sterben, sterben 40 Prozent an Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Die danach häufigsten Todesursachen sind tödliche Krebserkrankungen mit 225.000 Sterbefällen, gefolgt von Erkrankungen des Atemsystems mit 60.000 Fällen. Diese Verhältnisse gelten jedoch nur für westliche Industriestaaten – so ist in vielen Staaten Afrikas Aids die häufigste Todesursache, die vor allem auch junge Menschen trifft.

Natürliche und nicht natürliche Todesursachen

Die Unterscheidung der verschiedenen Todesursachen in nicht natürlich und natürlich ist vor allem für die Strafverfolgungsbehörden interessant, da sie bei einer nicht natürlichen Todesursache Nachforschungen anstellen, ob ein kriminelles Delikt oder fahrlässige Tötung vorliegt. Auch Versicherungen haben an dieser Information ein Interesse, da es sich auf die Auszahlung auswirken kann, wie genau ein Mensch gestorben ist.

  • Natürliche Todesursachen
    Zu den natürlichen Todesursachen zählt man alle Arten des Sterbens, bei denen keine äußeren Einwirkungen den Tod direkt beeinflusst haben. Deshalb zählen alle Krankheiten, genetischen Defekte, ein Herz-Kreislaufversagen oder ein Organversagen zu den natürlichen Todesursachen.
  • Nicht natürliche Todesursachen
    Wenn der Tod aufgrund einer Fremdeinwirkung auf den Körper eingetreten ist, so spricht man von einer nicht natürlichen Ursache. Dazu zählen Unfälle jeglicher Art, kriminelle Delikte wie Mord oder Totschlag, Selbstmord, Vergiftungen (zum Beispiel eine Lebensvergiftung oder eine Überdosis), Blitzschlag und operative Eingriffe mit Todesfolge. Auch wenn ein Mensch einen Unfall erleidet, der nicht tödlich ist, aufgrund dessen sich aber eine Krankheit entwickelt, an der er später stirbt, rechnet man zu den nicht natürlichen Todesursachen. Bei einer nicht natürlichen Ursache muss also nicht immer ein Fremdverschulden oder eine Absicht vorliegen.

Feststellung der Todesursache

Sehr oft reicht zur Feststellung der Todesursache die sogenannte äußere Leichenschau, die von einem Arzt vorgenommen wird. Der Arzt untersucht den Leichnam äußerlich und kann so in den meisten Fällen die vermutliche Todesursache angeben, besonders dann, wenn der Verstorbene sein Patient war.

Sieht der Arzt sich jedoch außerstande, die Todesart oder Todesursache zu bestimmen, erfolgt eine innere Leichenschau, die auch unter dem Namen Obduktion oder Autopsie bekannt ist. Hierbei wird der Körper geöffnet, damit man durch die Untersuchung der inneren Organe und des Gewebes die Todesursache feststellen kann.

Auswertung der Todesursache

Die Todesursache im Einzelnen und in der Gesamtheit sind für verschiedene Behörden wichtige Informationen. Bei einem nicht natürlichen Todesfall interessieren sich die Strafverfolgungsbehörden für die näheren Umstände, bei einem Todesfall durch eine ansteckende Seuche ist das Gesundheitsamt involviert. Zudem wird regelmäßig die Todesursachenstatistik der Bevölkerung ausgewertet, um daraus eventuell präventive Maßnahmen abzuleiten.

Auch die Medizin und die Pharmazie haben natürlich ein Interesse daran, Informationen über die Todesursachen von Patienten zu bekommen. So können sie wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die bei der Weiterentwicklung von Therapien und Medikamenten hilfreich sind.

Und natürlich möchten auch die meisten Hinterbliebenen wissen, woran ihr Angehöriger gestorben ist. Allerdings haben sie keinen Rechtsanspruch darauf, dies in jedem Fall zu erfahren. Der Gesetzgeber schützt nämlich das Persönlichkeitsrecht eines Menschen auch über den Tod hinaus.

Wenn daher ein Mensch an Aids oder den Folgen einer Geschlechtskrankheit gestorben ist und zu vermuten ist, dass es nicht wollte, dass seine Familie davon erfährt, so wird dieser Wunsch durch die Vertraulichkeit geschützt. Für die Angehörigen ist diese Ungewissheit natürlich schmerzlich, aber sie müssen eine starke Begründung vorweisen, wenn man ihnen in solch einem Fall die Kenntnis der genauen Todesursache nicht vorenthalten soll.

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