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Plastination

plastination

Grundsätzlich besitzt der Mensch das Recht am eigenen Körper. Der Gesetzgeber schränkt dieses in gewissem Umfang ein, um etwaigen Exzessen wie gegenseitigen Kannibalismus im Einverständnis oder Tötung auf Verlangen vorzubeugen, aber die Wahlfreiheit ist recht groß. So kann ein Mensch durchaus verfügen, dass sein Körper nach seinem Tod zum Nutzen anderer Menschen eingesetzt werden soll – in den Sinn kommen da die Organspende und die komplette Körperspende.

Bei der Organspende willigt ein Mensch darin ein, dass nach seinem Tod noch funktionsfähige Organe oder Gewebe wie die Hornhaut des Auges anderen Menschen zur Transplantation zur Verfügung gestellt werden. Bei der Körperspende darf der gesamte Körper zu medizinischen Zwecken oder zu Zwecken der Ausbildung verwendet werden. In diese Kategorie der Körperspende fällt die Plastination.

Verfahren der Plastination

Schon seit langer Zeit versucht der Mensch, menschliche Körper oder Körperteile zu konservieren, um sie für medizinische Forschungen oder zu Ausbildungszwecken nutzen zu können. Üblicherweise benutzte man dazu Formaldehyd oder Paraffin, die dazu dienen sollen, dem Gewebe das Wasser und das Fett zu entziehen, um den normalen Zersetzungsprozess aufzuhalten. Diese Verfahren erzeugen allerdings Präparate, die nicht sehr geruchsneutral sind und zudem nur eine begrenzte Haltbarkeit besitzen.

Dr. Gunther von Hagen war der erste Wissenschaftler, der ein neues Verfahren zur Anwendungsreife entwickelt hat. Er benutzt statt Paraffin oder Formaldehyd bestimmte Plastikvarianten, die das im Gewebe erhaltene Wasser und Fett ersetzen. So entstehen in einem allerdings aufwändigen und kostspieligen Prozess Präparate von Gewebeschnitten oder gar ganzen Körpern, die eine große Haltbarkeit besitzen.

Dem Gewebe wird dabei nach einer Behandlung mit Alkoholen im Vakuum das eigene Wasser und Fett entzogen. Durch die Sogwirkung des Vakuums werden diese Substanzen durch spezielle Polymere, also Kunststoffe, ersetzt. Das so entstandene Plastinat ist geruchsneutral und praktisch unbegrenzt haltbar.

Diese Stücke können dann sowohl zu Forschungs- und Lehrzwecken eingesetzt werden als auch dazu, eine breite Öffentlichkeit zu informieren. Berühmt war sicher die Ausstellung Körperwelten, die Dr. Gunther von Hagen zusammen gestellt hatte. Sie tourte rund um die Welt und zeigte in eindrucksvoller Weise das Innenleben des Menschen, wie man es als Laie zuvor noch nicht hatte betrachten können.

In Verruf gerieten die Ausstellung und das Verfahren jedoch, als bekannt wurde, dass manche der Körper und Präparate von chinesischen Opfern stammten, die exekutiert worden waren. China dementierte diese Tatsache zu Beginn zwar, aber musste letztendlich zugeben, dass sie richtig war. Zudem waren viele Besucher regelrecht geschockt, weil sie sich eine derartige Detailtreue und in gewisser Weise Lebendigkeit der Präparate nicht hatten vorstellen können.

Dennoch kann man nach wie vor seinen eigenen Körper zu Zwecken der Plastination zur Verfügung stellen. Man sollte jedoch unbedingt vorher mit seinen Angehörigen über diesen Plan sprechen, da sich nicht alle Familienmitglieder mit der Vorstellung wohl fühlen, dass ihr verstorbener Angehöriger auf einer Weltausstellung besichtigt werden kann. Die Präparate sind zwar anonymisiert, aber das verhindert nicht ein emotionales Unbehagen der Hinterbliebenen.

Wenn man Interesse daran hat, seinen Körper zur Plastination zur Verfügung zu stellen, so muss man dies zu seinen Lebzeiten vertraglich regeln. Die Plastination ist ein so junges Verfahren, dass viele Aspekte rechtlich erst noch einmal geklärt werden müssen. Und ohne eine schriftliche Verfügung können Angehörige die Plastination nicht verfügen, selbst wenn sie versichern, dass der verstorbene Mensch zu seinen Lebzeiten mündlich diesen Wunsch geäußert habe.

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