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Bestattungsgeld

bestattungsgeld

Ein Todesfall kann nicht nur emotionale, sondern auch ganz handfeste finanzielle Nöte verursachen. Eine Beisetzung in Deutschland ist nicht billig, schnell können mehrere Tausend Euro zusammen kommen, die sozial schwächeren Familien nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen.

Aber auch an und für sich gut gestellte Familien sind durch die Summen, die auf einen Schlag auf sie zukommen, vielleicht temporär etwas überfordert. Zudem kann es vorkommen, dass das Ableben eines Ernährers eine Familie, die bisher in gesicherten Verhältnissen lebte, in arge Finanznöte bringt.

Deshalb gab es das Bestattungsgeld, auch Sterbegeld genannt. Diese wurde bis zum Jahre 2003 von den gesetzlichen Krankenkassen aufgebracht und sollte die Kosten einer Beerdigung decken. Seit dem Jahr 2004 existiert diese Regelung jedoch nicht mehr, so dass man privat Vorsorge treffen muss.

Private Vorsorge bezüglich des Bestattungsgeldes

Wer sicher stellen möchte, dass seine Angehörigen im Todesfall nicht in finanzielle Nöte geraten, kann zu Lebzeiten selbst dafür Sorge tragen. Eine Bestattung kostet schnell einmal fünftausend oder gar achttausend Euro – eine beträchtliche Summe, die nicht immer zur Verfügung steht. Deshalb bieten viele Versicherungen eine sogenannte Sterbegeldversicherung an, mit der diese Kosten abgedeckt werden können.

Auch manche Bestatter bieten die Möglichkeit einer Sterbegeldversicherung oder eines Vorsorgevertrages an. Dabei werden zu Lebzeiten Beträge eingezahlt, die dann sicher stellen, dass die Bestattungskosten bis zur vereinbarten Höhe bezahlt werden können.

Bestattungsgeld von anderen Trägern

Je nach individueller Situation kommen auch noch andere Träger in Betracht, die ein Bestattungs- oder Sterbegeld zahlen.

• Ein möglicher Träger ist die Rentenversicherung. Hat die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes eine Rente bezogen, so wird ein Betrag in der Höhe von drei Monatsrenten als Einmalzahlung an den überlebenden Ehepartner ausgezahlt. Bei dieser Regelung spricht man daher auch von einem Sterbevierteljahr beziehungsweise der Dreimonatsrente. Diese Zahlung muss separat beantragt werden, wird aber meistens sehr schnell bewilligt. Dieses Geld kann dann zur Bezahlung der Beerdigungskosten verwendet werden. Allerdings wird es nach Berechnung der Hinterbliebenenrente gegengerechnet, so dass es sich nur um eine Form des Vorschusses oder Darlehens handelt.

• Die Unfallversicherung - -gesetzlich und privat – ist ein weiterer Träger, der in bestimmten Fällen ein Sterbegeld ausbezahlt. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist dies der Fall, wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Arbeit durch einen Unfall ums Leben kommt. Dies schließt neben der eigentlichen Arbeitszeit auch den Weg zur und von der Arbeit ein.

• Auch ein Arbeitgeber kommt unter Umständen als Träger für das Bestattungsgeld in Frage. Es gibt etliche Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter eine entsprechende Vorsorge getroffen haben; am besten erkundigt man sich, ob das auch bei dem eigenen Arbeitgeber der Fall ist und informiert entsprechend seine Angehörigen.

• Für finanziell schwach gestellte Familien kommt auch das Sozialamt als Träger für das Bestattungsgeld in Frage. Auf Antrag übernehmen die Sozialämter die Kosten einer Beisetzung, wenn die Familie selbst dazu nicht in der Lage ist. Allerdings muss damit gerechnet werden, dass das Sozialamt nur sehr einfache Bestattungen bezahlt.

• Das Ordnungsamt übernimmt die Kosten für eine Bestattung, wenn sich keine Angehörigen mehr finden lassen. Auch hier wird die einfachste und kostengünstigste Variante gewählt. Taucht später doch noch ein Angehöriger auf, so kann das Ordnungsamt von diesem die Rückerstattung der Beerdigungskosten verlangen.

Da nicht damit zu rechnen ist, dass (trotz des Trends zur Discount-Bestattung) in den nächsten Jahren Bestattungen wieder kostengünstiger werden, ist es sicher eine Überlegung wert, sich zu Lebzeiten mit dem Thema Bestattungsgeld auseinander zu setzen und eventuell eigene Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen. Oft kann man sich online bei einem Bestatter über die Möglichkeiten informieren, aber auch eine Beratung vor Ort ist durchaus möglich. So ungern sich manche Menschen auch mit dem eigenen Ableben beschäftigen – tut man es dennoch, so kann man seiner Familie viel weiteren Kummer ersparen.

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