Gedenkseiten.de
Passwort vergessen? Registrieren Sie sich um eine Gedenkseite zu erstellen
Gedenkseite erstellen
  • Startseite
  • Gedenkseiten
  • Trauerkerzen
  • Magazin
  • Eve-Trauerbegleitung
  • Neuigkeiten
  • Hilfe
  • Bewerten

Magazin Trauerratgeber und Magazin

Bestattungsgesetz

bestattungsgesetz

Nicht nur das Zusammenleben muss durch Gesetze so geregelt werden, dass es möglichst reibungslos funktioniert, sondern auch der Umgang mit verstorbenen Menschen unterliegt gewissen gesetzlichen Vorschriften. Schon in der Antike und im Mittelalter haben sich die herrschenden Klassen Gedanken darüber gemacht, wie mit Toten umzugehen ist, und sie haben diese Überlegungen in Vorschriften und Gesetze gegossen.

Diese Vorschriften sind in Deutschland im sogenannten Bestattungsgesetz nieder gelegt. Dieses Bestattungsgesetz enthält einige allgemeingültige Regeln, die für alle Bundesländer angewendet werden, und weitere Vorschriften und Regelungen, die von den einzelnen Bundesländern ausgestaltet werden können.

Allgemeine Regelungen im Bestattungsgesetz

Allgemein gilt in Deutschland die Regel, dass ein verstorbener Mensch gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu bestatten ist. Das bedeutet zum Beispiel, dass es nicht erlaubt ist, den Angehörigen zu mumifizieren und womöglich bei sich zu Hause zu behalten. In der BRD muss er zwingend bestattet werden. Die Bestattungsarten sind dabei frei wählbar, aber eine davon muss gewählt werden.

Das Gesetz schreibt auch vor, dass ein Arzt eine Leichenschau vornehmen muss, ehe er den Totenschein ausstellen darf. Er ist auch dazu verpflichtet, in zweifelhaften Fällen oder im Fall, dass er die Todesursache nicht eindeutig bestimmen kann, den Totenschein zu verweigern und die entsprechenden Behörden in Kenntnis zu setzen. Deshalb haben Angehörige die Pflicht, wenn sie den Tod eines Familienmitgliedes bemerken, unverzüglich einen Arzt zu informieren.

Neben der Bestattungspflicht besteht in Deutschland auch der sogenannte Friedhofszwang. Das bedeutet, dass eine Bestattung nur auf von den Behörden genehmigten Flächen stattfinden darf. Eine Bestattung auf privatem Grund oder in der freien Natur ist im Gegensatz zu den Regeln in anderen Ländern nicht erlaubt. Das bedeutet auch, dass eine Urne mit der Asche des verstorbenen Menschen nicht im Privathaushalt aufbewahrt werden darf.

Im Gesetz finden sich auch weitere Regelungen zu den Bereichen Leichenwesen, Friedhofswesen, Bestattungen und Ordnungswidrigkeiten. So gibt es zum Beispiel Vorschriften bezüglich der Totenruhe, die unter anderem auch festlegen, wie lang die Mindestliegezeit sein muss, ehe die Grabstätte wieder anderweitig genutzt werden darf.

Weitere Regelungen in den Bundesländern

Die Regeln, die das Friedhofswesen oder den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten betreffen sowie weitere Themen können von jedem Bundesland selbst festgelegt und ausgestaltet werden. So kann es sein, dass in einem Bundesland die Bestattung auf einer Streuwiese zulässig ist, in einem anderen jedoch nicht. Daher sollte man sich bei der Planung einer Bestattung vorher bei den zuständigen Behörden, der Friedhofsverwaltung oder einem örtlichen Bestatter erkundigen, ob die Form der Bestattung, die man gerne hätte, auch möglich ist. Weiterführende Informationen bezüglich der einzelnen Regelungen in den Bundesländern finden sich auf der Seite Bestattungsplanung.de.

Pflichten der Angehörigen

Das Bestattungsgesetz regelt neben der generellen Pflicht zur Bestattung weitere Pflichten, die im Todesfall von den Angehörigen übernommen werden müssen. Neben der Verständigung eines Arztes zur Feststellung des Todes umfasst dies auch die Veranlassung der Bestattung binnen festgelegter Fristen.

Zudem müssen die Familienangehörigen die Kosten der Bestattung übernehmen. Dies kann auch Lebenspartner betreffen, die mit dem verstorbenen Partner nicht verheiratet waren. Sind die Angehörigen nicht in der Lage, die Kosten für eine Bestattung aufzubringen, können sie sich an das Sozialamt wenden, damit dieses die Kosten übernimmt.

Die Angehörigen haben auch die Pflicht, den Willen des Verstorbenen bezüglich seiner Bestattung zu respektieren, sofern dieser in eindeutiger Form festgehalten wurde. Ist dies nicht der Fall, so obliegt es der Familie zu entscheiden, welche Bestattungsform gewählt werden soll und wie die Trauerfeier ausgestaltet werden soll. Hat der Verstorbene zum Beispiel ausdrücklich fest gelegt, dass er keine religiöse Bestattung wünscht, so wird von den Angehörigen erwartet, dass sie diesen Wunsch respektieren, selbst wenn sie selber sehr religiös sind.

Bewertung dieser Seite: 4.8 von 5 Punkten. (16 Bewertungen) Vielen Dank für Ihre Bewertung (17 Bewertungen)

Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab. (1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)

		
		
Auf Trustpilot bewerten
Kategorien des Magazins
  • Trauer im Netz
  • Trauersitten
  • Buchrezensionen
  • Soziales Engagement
  • Erinnerungsstücke
Hilfreiche Artikel

Erinnerungen zulassen Niemand ist richtig darauf vorbereitet. Nicht die Älteren, nicht die [...]

Orte der Trauer Sie sind da, um die Hinterbliebenen ins Trauern zu bringen. Sie setzen [...]

Wie wollen wir sterben? Es ist eine unabänderliche Tatsache: Wir alle werden eines Tages [...]

Suizid in Weltanschauungen Die Selbsttötung, auch Freitod, Suizid oder Selbstmord genannt, gibt [...]

Kategorien des Ratgebers
  • Trauerhilfe
  • Todesfall
  • Grab
  • Erbe
  • Vorsorge
  • Friedhöfe
  • Grabstätten
  • Bestattung
    • Ablauf einer Bestattung
    • Aufbahrung
    • Beerdigung
    • Begräbnis
    • Beisetzung
    • Bestatter
    • Bestattungsgeld
    • Bestattungsgesetz
    • Bestattungshaus
    • Bestattungsinstitut
    • Bestattungsunternehmen
    • Bestattungsvorsorge
    • Exhumierung
    • Krematorium
    • Leichentuch
    • Online-Bestattung
    • Qualitätssiegel für Bestatter
    • Trauerfeier
    • Umbettung
  • Bestattungskosten
  • Bestattungsarten
  • Technische Hilfe
  • Digitaler Nachlass

Sie haben Ihr Passwort vergessen?

Um ein neues Passwort zu erhalten, geben Sie hier Ihre Emailadresse an, mit der Sie sich bei Gedenkseiten.de registriert haben. Sie erhalten unverzüglich ein neues Passwort per Email zugeschickt.


Neues Passwort anfordern

Gedenkseiten auf der Startseite hervorheben

Ab Sofort haben Sie die Möglichkeit Gedenkseiten auf der Startseite hervorzuheben.

Hervorgehobene Gedenkseiten werden prominent auf der Gedenkseiten.de-Startseite gezeigt und täglich von mindestens 10.000 Menschen gesehen. Somit ist gewährleistet, dass Ihre wertvolle Gedenkseite von sehr vielen Menschen täglich wahrgenommen wird.

Außerdem erhalten hervorgehobene Gedenkseiten eine hohe Aktivität in Form von Besuchern, Kerzen, Kondolenzen und Geschenken.

Die Plätze auf der Startseite sind begrenzt. Wählen Sie jetzt einen exklusiven Platz zur Würdigung der Menschen, die in unseren Herzen verweilen.

Besuchen Sie in der Benutzerübersicht den Reiter "hervorheben" um Ihre Gedenkseite jetzt direkt hervorzuheben.

Gedenkseiten.de © Copyright 2022 Gedenkseiten.de
AGB | Impressum | Datenschutz | Presse | FAQ
Magazin | Eve-Trauerbegleitung | Meinungen | Gedenkseiten | Trauersprüche | Bewerten