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Sterbehilfe

sterbehilfe

In fast jeder Verfassung dieser Welt ist das Recht des Menschen auf sein Leben fest verankert. Wie es aber um sein Recht auf seinen Tod bestellt ist, ist eine viel schwieriger zu definierende Sache. Selbstmord war zum Beispiel eine Straftat, da man dem Bürger grundsätzlich das Recht absprach, einem Leben ein Ende zu setzen – und das schloss sein eigenes Leben mit ein.

Immer mehr Menschen fordern jedoch dieses Recht auch auf den eigenen Tod. Hier kommt der Begriff der Sterbehilfe ins Spiel, die in bestimmten Formen in Deutschland immer noch verboten und strafbar ist.

Arten von Sterbehilfe

Der Gesetzgeber unterscheidet verschiedene Arten von Sterbehilfe. Zum einen gibt es die sogenannte passive Sterbehilfe, die in der Hauptsache aus dem Unterlassen oder der Beendigung bestimmter lebensrettender oder lebenserhaltender Maßnahmen besteht. Konkret bedeutet dies, dass eine mögliche Therapie nicht angewendet oder abgebrochen wird, eine Operation unterlassen wird oder eine Maschine nicht zum Einsatz kommt, die das Leben verlängern könnte. Auch das Abschalten einer solchen Maschine wie zum Beispiel eines Atemgerätes fällt unter die passive Sterbehilfe und ist in Deutschland straffrei und erlaubt.

Die indirekte Sterbehilfe besteht in Maßnahmen, die zwar das Befinden des Patienten kurzfristig verbessern, aber gleichzeitig seine Lebenszeit verkürzen. Dies sind zum Beispiel Schmerzmittel, die schwerkranken Patienten zur Erleichterung auch in hohen Dosen verabreicht werden. Auch diese Form der Sterbehilfe, die in Hospizen und Palliativabteilungen von Krankenhäusern praktiziert wird, ist gesetzlich zulässig.

Unter der aktiven Sterbehilfe versteht man Maßnahmen, die gezielt den Tod des Patienten herbei führen. Das kann zum Beispiel eine Überdosis eines Medikamentes sein, die den Menschen mit Sicherheit tötet. Diese Art der Sterbehilfe ist in Deutschland nicht erlaubt. Allerdings gibt es hier Grauzonen, die von den Gerichten von Fall zu Fall entschieden werden müssen. Es ist zum Beispiel nicht eindeutig, ob man von aktiver Sterbehilfe sprechen kann, wenn man dem Patienten die Überdosis des Medikamentes besorgt und es in seiner Reichweite liegen lässt, es aber nicht selbst verabreicht.

Aktuelle Diskussion der Sterbehilfe

Die umliegenden Nachbarländer stehen dem Thema aktive Sterbehilfe anders gegenüber. So gibt es in der Schweiz, den Niederlanden, Luxemburg oder Belgien gesetzliche Regelungen, die in bestimmten Fällen auch die aktive Sterbehilfe erlauben. In Deutschland führt diese Situation zu einem regelrechten Sterbetourismus, da viele schwer kranke Menschen das Recht auf den eigenen Tod wahrnehmen möchten, aber keinen Suizid begehen wollen oder können.

Die Befürworter der aktiven Sterbehilfe führen das Argument an, das das umfassende Recht auf Leben eben auch das Recht auf die Beendigung desselben mit einschließe. Zudem sei die Menschenwürde zu beachten, die ebenfalls verfassungsmäßig garantiert ist. Ein Leben im Koma an Apparaten oder unter unsäglichen Schmerzen sei aber mit dieser Menschenwürde nicht zu vereinbaren; ein Tod in Würde müsse möglich und wählbar sein.

Die Gegner der aktiven Sterbehilfe führen zum einen an, dass niemand einem anderen Menschen das Leben nehmen dürfe, selbst dann nicht, wenn dieser darum bittet. Zudem befürchten sie, dass durch eine Erlaubnis dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet würde und dann Menschen gegen ihren Willen regelrecht ermordet würden, weil die Erben sich schnellstmöglich des Vermögens bemächtigen wollen.

Sicher kann man die Argumente beider Seiten nachvollziehen. Was in Deutschland zukünftig möglich sein wird, wird sicher noch einige Zeit Gegenstand der öffentlichen Debatte bleiben. Bis dahin bleibt den Befürwortern nur übrig, auf das Ausland auszuweichen. Denn man sollte die aktive Sterbehilfe auch in der größten Verzweiflung nicht von einem Angehörigen oder seinem Arzt verlangen, da man weiß, dass sie in Deutschland noch strafbar ist und das Familienmitglied oder der Arzt unter Umständen ins Gefängnis gehen muss.

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